Die P-Konto-Bescheinigung

Endlich wieder frei durchatmen!

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Wie bekomme ich eine P-Konto-Bescheinigung?

Ganz einfach! Formular ausfüllen

Sie können die Bescheinigung hier schnell online anfordern. Sie bearbeiten den Antrag hier im Programm und wir schicken Ihnen die Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrer Bank oder Sparkasse ganz bequem per Post zu.

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Ihre Daten an uns senden

Versenden Sie die gesammelten Daten an uns. Ihre Informationen werden zunächst ausschließlich zu Zwecken der Bescheinigungserstellung verwendet.

Die Bescheinigung kommt per Post

Da Ihre P-Konto-Bescheinigung nur im Original gültig ist, erhalten Sie diese nach Übermittlung Ihrer Antragsdaten per Post von uns.

Kosten

Für die Erst-Bescheinigung und jede weitere Folgebescheinigung erheben wir eine Schutzgebühr von je EUR 48,-.

FAQ: P-Konto

Warum ein P-Konto einrichten?

Seit 2012 kann das Guthaben auf dem Konto nur noch durch das P-Konto vor Gläubigern geschützt werden.

Was steckt dahinter?

Für Arbeitseinkommen gilt eine Pfändungsfreigrenze. Ebenso sind Hartz-IV-Bezüge, Leistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld und andere Sozialleistungen pfändungsgeschützt. Ein Problem bestand immer dann, wenn diese Zahlungen auf dem Konto gutgeschrieben waren. Dann verwandelten sich die ursprünglich pfändungsgeschützten Ansprüche in Bankguthaben. Bankguthaben war aber nicht pfändungsgeschützt.

Was nun?

Früher konnte man das Existenzminimum nur sichern durch rechtzeitige Abhebung der Sozialleistungen oder durch in jedem Einzelfall erkämpfte Freigabebeschlüsse des Amtsgerichts. Das ist vorbei. Diese Möglichkeit besteht nicht mehr.

Stattdessen gibt es jetzt das P-Konto.

Wer kann ein P-Konto beantragen?

Jeder kann ein P-Konto beantragen!

Banken und Sparkassen sind verpflichtet, das Girokonto auf Antrag in ein P-Konto umzuwandeln. Gemeinschaftskonten können nicht als P-Konten geführt werden.

Wer braucht das P-Konto?

Jeder kann ein P-Konto beantragen, ganz unabhängig von Einkommen und Vermögen.

Bezieher von Sozialleistungen sollten über ein P-Konto auf jeden Fall nachdenken.

Ein Muss ist ein P-Konto für all diejenigen, die bereits eine laufende Pfändung haben, die ruhende Pfändungen haben oder die damit rechnen, zukünftig von Pfändungen bedroht zu sein.

Und wenn schon gepfändet ist?

Auch dann ist noch nicht alles verloren. Wenn das Konto innerhalb von vier Wochen seit Eingang des Pfändungsbeschlusses bei der Bank in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt wird, können sie über den gepfändeten Betrag in Höhe der Freigrenze wieder verfügen. Die Bank ist verpflichtet, auf Ihren Antrag Ihr Konto innerhalb von vier Werktagen nach Ihrem Antrag auf ein P-Konto umzustellen. Wenn diese Fristen einzuhalten sind und Sie nicht mehr Zeit verloren haben, können Sie den pfändungsfreien Betrag also durch einen schnellen Antrag gegenüber Ihrer Bank noch retten.

Und die Bank?

Banken dürfen die P-Konto-Umwandlung nicht ablehnen. Die Umwandlung des bestehenden Girokontos in ein P-Konto muss kostenfrei sein – nicht jedoch die Kontoführung. Diese darf allerdings nicht teurer werden als zuvor. Die Bank ist verpflichtet, die Umwandlung spätestens nach 4 Geschäftstagen vorzunehmen, wenn das Konto gepfändet wurde. Der P-Kontoschutz auch für Kontopfändungen wirkt, die bis zu 1 Monat vor Umwandlung bei der Bank zugestellt wurden.

Pfändungsschutz für alles?

Auf dem P-Konto ist nur der pfändungsfreie Betrag geschützt. Das ist wenigstens ein Grundbetrag von 1.410 EUR je Monat. Für jede unterhaltspflichtige Person erhöht sich dieser Grundbetrag nach der Pfändungstabelle.

Ansparen?

Wenn Sie jeweils einen Teil des Guthabens auf dem Konto belassen, kann sich mit der Zeit ein Guthaben ansammeln, das den Pfändungsfreibetrag übersteigt. Dieser angesparte Betrag ist dann grundsätzlich nicht pfändungsgeschützt. Eine Ausnahme gilt nur für auf dem nächsten Kalendermonate übertragene Guthaben, die dadurch eingetreten sind, dass Sie im Vormonat nicht über die gesamten Pfändungsfreibeträge verfügt haben.

Über längere Zeit auf dem P-Konto angesparte Guthabenbeträge sind pfändbar.

P-Konto-Bescheinigung?

Eine Bescheinigung für die Errichtung des P-Kontos braucht nur derjenige, der Unterhaltsverpflichtungen hat und daher einen höheren Pfändungsfreibetrag als den Grundbetrag von 1.410 EUR schützen lassen kann.

Der Basisbetrag kann darüber hinaus noch erhöht werden, wenn auf dem Konto Sozialleistungen eingehen.

Woher bekomme ich die P-Konto-Bescheinigung?

Sie erhalten die Bescheinigung bei allen Schuldnerberatungsstellen. Sie können die Bescheinigung aber auch online anfordern. Sie bearbeiten den Antrag hier im Programm und wir schicken Ihnen die Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrer Bank oder Sparkasse ganz altmodisch per Post in Papierform zu.

Kosten der P-Konto-Bescheinigung?

Die Gebühr für die P-Konto Bescheinigung nach § 850K Abs.2 ZPO beträgt EUR 48,-.